< 11.) Sonstiges, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel >
Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ehestmöglich, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den ISP. Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 5,-- exkl. USt. pro Monat der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nur, wenn der Kunde die Verzögerung schriftlich, per Einschreiben gerügt hat. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von erbrachten Diensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt