< 5.) Domain-, Leistungsgebühren, Bezahlung der Leistungen, Zahlungsverzug >

Die Entgelte für Domainregistrierungen  der AustrianOnlines werden jeweils am Tag der Leistungserbringung für ein Jahr im voraus fällig, außer im Auftrag anders vereinbart.

Die Entgelte für Leistungen der AustrianOnlines werden jeweils am Quartalsanfang für ein Quartal im voraus fällig, außer im Auftrag anders vereinbart.

Die Bezahlung kann mit einer Vorabüberweisung des Betrages auf ein Konto der AustrianOnlines durchgeführt werden. Der Kunde erhält nach Geschäftsabschluß eine Rechnung.

Sämtliche Bankgebühren gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers.
Alle Gebühren, welche AustrianOnlines durch Rückbuchung von Zahlungen entstehen, werden dem Kunden zusätzlich zu einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Bei Rücklastschriften werden dem Kunden die entstandenen Bank- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 15,- (exkl. MwSt.) pro Rücklastschrift verrechnet.

Der Kunde akzeptiert, dass geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können.

Sollte aus irgendwelchen Gründen die korrekte Bezahlung der Leistungen an AustrianOnlines in der vom Kunden gewählten Zahlungsart nicht durchgeführt werden können, stimmt der Kunde zu, sämtliche zur zweckmäßigen Inkasso- und Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von bis zu 12% p.a., welche der ISP an ihn verrechnet, zu bezahlen.

Der ISP ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder telefonischem Wege unter Setzung einer Nachfrist und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.
Eine Diensteunterbrechung gilt nicht als Vertragskündigung, die Zahlungspflicht des Kunden bleibt aufrecht.

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er alle Rechte an Leistungen und Domainnamen verliert, wenn Registrierungsgebühren oder Verlängerungsgebühren nicht fristgerecht bezahlt wurden oder Zahlungen nachträglich durch die Bank oder ein Kreditkartenunternehmen zurückgefordert werden sowie bei Kreditkartenbetrug und anderen Rückbuchungen von Zahlungen. Die Inhaberrechte an Domainnamen gehen in solchen Fällen an den ISP über und der ISP behält sich das Recht vor, Domainnamen auslaufen zu lassen oder an Dritte zu verkaufen, falls Jahresgebühren nicht beglichen wurde oder sonstige fällige Rechnungen für andere Leistungen des ISP vom Kunden nicht beglichen wurden. Offene Forderungen bleiben in all diesen Fällen aufrecht.